Navigation auf uzh.ch
Organe der Disziplinarrechtspflege sind gemäss § 5 der Disziplinarverordnung die Universitätsanwältin oder der Universitätsanwalt und die Disziplinarkommission. Im Zuge der Neuordnung der Zuständigkeiten nach dem neuen Universitätsgesetz trat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen für Rekurse gegen Entscheide der Disziplinarkommission hinzu.