Navigation auf uzh.ch
Disziplinarmassnahmen richten sich gegen Personen, die in einem sogenannten Sonderverhältnis zum Staat (z.B. Beamte, Schüler, Strafgefangene etc.) oder unter dessen besonderen Aufsicht (z.B. Anwälte, Medizinalpersonen) stehen. Das Ziel des universitären Disziplinarrechts ist es, Ordnung, Vertrauenswürdigkeit und Ansehen der Universität zu schützen, zu bewahren und den geordneten Vollzug der universitären Aufgaben sicherzustellen.
Der bedeutsamste Anwendungsbereich des universitären Disziplinarrechts ist mittlerweile beim Vorliegen von sogenannten Plagiaten auszumachen. Im Zentrum der disziplinarischen Anwendungsfälle stehen damit meist das (Ver-)Fälschen oder Erschleichen von Leistungsnachweisen. Dies beeinträchtigt sowohl universitäre als auch öffentliche Interessen in schwer wiegender Weise.