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Die Disziplinarkommission besteht nach § 7 Abs. 1 der Disziplinarverordnung aus sechs Mitgliedern, nämlich aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern aus der Professorenschaft, wobei eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Professorenschaft den Vorsitz führt (§ 7 Abs. 4 der Disziplinarverordnung) sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Stände der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden sowie des administrativen und technischen Personals.
Gewählt werden die Vertreter von unterschiedlichen Gremien. Die Vertretung der Professorenschaft wählt die Erweiterte Universitätsleitung, die Vertretung der Studierenden der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH), Delegierte der Stände des wissenschaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden sowie des administrativen und technischen Personals jeweils die Angehörigen ihres Standes (§ 7 Abs. 2 der Disziplinarverordnung).
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre für die Vertretung der Professorenschaft und des Standes des technischen und administrativen Personals, für die Delegierten der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses und der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden zwei Jahre (§ 8 Abs. 1 der Disziplinarverordnung).
Als Mitglieder der Disziplinarkommission amten zur Zeit: