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Zuständig für die Rekurse gegen Entscheide der Disziplinarkommission ist die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich (VRG) und der Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.
Die Rekurskommission setzt sich aus sieben vom Universitätsrat gewählten Mitgliedern zusammen, die nicht in anderer Stellung für die Zürcher Hochschulen tätig sein dürfen.
Rekurskommission der Zürcher Hochschulen
Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich (VRG) vom 24. Mai 1959, LS 175.2
Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen vom 19. Oktober 1998, LS 415.111.7