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Disziplinarkommission

Universitätsanwaltin/Universitätsanwalt

Die Universitätsanwältin oder der Universitätsanwalt sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter werden von der Erweiterten Universitätsleitung aus dem Kreise der Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig (§ 6 Abs. 1 und 2 der Disziplinarverordnung). Zur Zeit amtiert Prof. Dr. Ulrich Haas als Universitätsanwalt.

Universitätsanwalt Prof. Dr. Ulrich Haas